Bewerben

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Du kannst es gar nicht erwarten, selbst ins OR-Studium zu starten? Dann findest du hier alle wichtigen Informationen rund um die Themen Bewerbung und Vorpraktikum.

Bitte beachte, dass es zwei verschiedene Bewerbungsfristen für den Studiengang Online-Redaktion gibt, je nachdem welche Hochschulberechtigung du hast:

Bewerbungsfrist: 15. Januar

Diese Frist gilt für:

  • Deutsche Bewerber*innen
  • Bewerber*innen mit Hochschulzugangsberechtigug aus Deutschland oder einem anderen EU/EWR-Land
  • EU-/EWR-Staatsangehörige und deren Ehepartner*innen
  • Bewerber*innen mit deutschem Hochschulabschluss sowie Beruflich Qualifizierte

Bewerbungsfrist: 15. Dezember

Diese Frist gilt für:

      • für internationale Studierende, die keine der Voraussetzungen aus dem anderen Kasten erfüllen
      • Diese Studierenden müssen sich außerdem über ein gesondertes Verfahren mithilfe von Uni-Assist bewerben
      • Nähere Informationen zu diesem Thema findet ihr am Ende dieser Seite

Doch noch nicht ganz sicher?

Dieses Video ist im Rahmen des „Webprojekts“ entstanden – einer großen Projektarbeit im vierten Semester, in der wir im Team zusammenarbeiten und alles anwenden, was wir bis dahin gelernt haben. Wir möchten euch hier zeigen, was aus unserer Sicht den Studiengang ausmacht und warum du dich bewerben solltest! 

Checkliste

Damit du dich um einen Studienplatz bewerben kannst, musst du verschiedene Abläufe einhalten und Vorgaben beachten. Deshalb haben wir hier eine Checkliste mit den wichtigsten Infos für dich zusammengfasst. Ausführliche Infos dazu findest du auf der Website der TH.

Chancen checken

Du kannst schon vor deiner Bewerbung auf der Website der TH checken, wie hoch deine Chance auf eine Zulassung ist. Auf der angegeben Seite wird genau erklärt, wonach die Studienplätze vergeben werden, und du kannst dir sogar die Verfahrensergebnisse der letzten Bewerbungsverfahren im Studiengang Online-Redaktion anschauen.​

Registrierung bei Hochschulstart

Registriere dich bei hochschulstart.de, um eine Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN) zu erhalten. Nur so kannst du eine Bewerbung im Bewerbungsportal der TH Köln erstellen.​

Bewerbungsportal der TH KÖLN

Registriere dich im nächsten Schritt beim Bewerbungsportal der TH Köln (bitte beachte dabei die Datenschutzbestimmungen des Portals). Du musst ein Benutzerkonto anlegen, damit du Bewerbungen einreichen kannst.​

Benötigte Dokumente

Halte für die Bewerbung am besten folgende Dokumente bereit: Personalausweis, Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis oder Zeugnis über die Fachhochschulreife), ggf. weitere Nachweise für Sonderanträge, berufliche Qualifikation etc.​

nach der Bewerbung

Im Online-Portal der TH kannst du den Stand deiner aktuellen Bewerbung einsehen. Daher solltest du dir deine Bewerbernummer und deine Zugangsdaten zum Portal sicher notieren.​

arbeiten neben dem studium

Ein Großteil der Studierenden ist neben dem Studium noch in einem Nebenjob tätig. Aus diesem Grund versucht die Studiengangsleitung auch, in jedem Semester einen Tag in der Woche ohne Präsenzveranstaltungen unterzubringen.

1 %
der OR-studierenden arbeiten neben dem studium*
1 Std.
arbeiten OR-studierende durchschnittlich pro Woche​*

* Bei einer freiwilligen nicht-repräsentativen Umfrage unter Studierenden im Wintersemester 21/22 mit 62 Teilnehmer*innen

Vorpraktikum - FAQ

Bevor du ein OR-Studium beginnen kannst, musst du ein sogenanntes Vorpraktikum absolviert haben. Wo du das machen kannst, wie du es nachweist und vieles weitere klären wir für dich in den folgenden FAQs:

Als Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums muss bei der Einschreibung (üblicherweise im Februar) eine publizistische Tätigkeit im Rahmen eines mindestens sechswöchigen, zusammenhängenden Vollzeitpraktikums in der Redaktion eines Medienunternehmens (Verlag, Printmedien, Film, Fernsehen, Hörfunk) oder in der Online-Redaktion eines Unternehmens oder anderer Organisationen nachgewiesen werden. Dazu zählt auch ein redaktionelles Praktikum in einer Web-Agentur. Eine mindestens sechswöchige Berufstätigkeit (Vollzeit) in den o.g. Bereichen wird als Vorpraktikum anerkannt. Nicht anerkannt werden Praktika (oder entsprechende Berufstätigkeit) in Medienunternehmen, die nicht eindeutig einen redaktionellen Schwerpunkt haben. Aus dem Praktikums- oder Arbeitszeugnis sollte daher zweifelsfrei hervorgehen, dass der Schwerpunkt der Tätigkeit in der redaktionellen Recherche und mediengerechten Aufbereitung von Informationen für die Publikation liegt.

Nicht anerkannt werden beispielsweise Tätigkeiten in Medienarchiven oder als technischer Webmaster o.Ä. Nicht anerkannt werden außerdem Praktika, die außerhalb professioneller Redaktionen abgeleistet werden, also beispielsweise in ehrenamtlich bzw. nebenberuflich arbeitenden Teams.

Das Vorpraktikum kann auch in Teilzeit absolviert werden. Bei einer 50%-Stelle entspricht dies einer Praktikumsdauer von zwölf Wochen. Das Praktikum auf einen längeren Zeitraum zu dehnen, ist nicht möglich.

Idealerweise hast du dein Vorpraktikum zum Zeitpunkt der Einschreibung (üblicherweise in der ersten Februarhälfte) bereits abgeschlossen. Bringe dann zur Einschreibung deinen Praktikumsnachweis im Original mit.

Solltest du zum Zeitpunkt der Einschreibung dein Praktikum noch nicht vollständig abgeleistet haben, so lege bitte eine Bescheinigung der Redaktion vor, dass du dein Praktikum bis zum Studienbeginn (üblicherweise in der zweiten Märzhälfte) beendet haben wirst. Du wirst dann zunächst vorläufig eingeschrieben. Wenn du deinen Praktikumsnachweis dann bis zum Studienstart nachreichst, wird die vorläufige in eine endgültige Einschreibung umgewandelt.

Studienanfänger*innen zum Sommersemester 2021 und Sommersemester 2022 können den Nachweis über das Vorpraktikum innerhalb der ersten zwei Semester nachreichen. Die Anerkennung nimmt Prof. Dr. Petra Werner vor, den Nachweis könnt ihr per Mail an sie schicken.

Zudem wird das Vorpraktikum vorübergehend auf vier Wochen verkürzt, und auch im Home-Office absolvierte Praktika werden – soweit sie den Regularien entsprechen – anerkannt.

Wenn euch die Bescheinigung als Original ausgehändigt wird (auf Papier mit Briefkopf des Arbeitgebers und handschriftlich unterschrieben), könnt ihr im Studienbüro bei oder nach der Einschreibung das Original bzw. eine beglaubigte Kopie vorlegen.

Falls die Bescheinigung nur digital ausgestellt wird, muss sie per Mail direkt vom ausstellenden Unternehmen an bewerbung-suedstadt@th-koeln.de sowie an petra.werner@th-koeln.de geschickt werden.

Wir erkennen Praktikumsbestätigungen und Praktikumszeugnisse ausschließlich im Original oder als beglaubigte Kopie an. Lasse dir also auf jeden Fall eine mit Datum versehene und unterschriebene Version deiner Praktikumsbestätigung bzw. deines Praktikumszeugnisses ausstellen.

PDF-Dateien o.Ä. erkennen wir nur an, wenn sie direkt vom Arbeitgeber an das Studienbüro (studium-suedstadt@th-koeln.de) gemailt werden. 

Achte darauf, dass die genannten Daten des Praktikums und dein vollständiger Name korrekt genannt sind und der redaktionelle Schwerpunkt deiner Tätigkeit aus dem Schreiben hervorgeht.

Freie Tätigkeiten werden dann als Vorpraktikum anerkannt, wenn sie von Umfang und Tätigkeitsschwerpunkt eindeutig einem sechswöchigen Vollzeitpraktikum in einer Redaktion bzw. Online-Redaktion entsprechen. Fragen hierzu beantwortet Prof. Dr. Petra Werner.

Eine Ausbildung wird dann als Vorpraktikum anerkannt, wenn sie grundsätzlich einen redaktionellen Arbeitsschwerpunkt hat (bspw. ein redaktionelles Volontariat). In diesem Fall reicht die Vorlage des Ausbildungszeugnisses im Original.

Eine Ausbildung im kaufmännischen oder gestalterisch-technischen Bereich wird dann als Vorpraktikum anerkannt, wenn aus dem Ausbildungszeugnis oder einer Bescheinigung des Arbeitsgebers hervorgeht, dass du mindestens im Umfang von sechs Wochen Vollzeit redaktionelle Tätigkeiten ausgeübt hast. Als redaktionelle Tätigkeit gelten die Recherche und mediengerechte Aufbereitung von Informationen.

Du kannst dein Praktikum auch im Ausland ableisten. Den Praktikumsnachweis solltest du dir dann in deutscher oder englischer Sprache ausstellen lassen – oder eine beglaubigte Übersetzung vorlegen. Wichtig ist, dass aus dem Nachweis der redaktionelle Schwerpunkt der Praktikumstätigkeit hervorgeht.

Der Abschluss des Praktikums bzw. der als Vorpraktikum anzuerkennenden Ersatzleistungen (Ausbildung oder freie Tätigkeiten) sollte nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen.

Fragen zu deinem Vorpraktikum beantwortet Prof. Dr. Petra Werner.

Bewerbung für internationale studierende

Internationale Studierende, die keine Hochschulzugangsberechtigung aus Deutschland oder einem anderen EU/EWR-Land besitzen, keine EU-/EWR-Staatsangehörigen oder deren Ehepartner*innen sind, keinen deutschen Hochschulabschluss haben oder keine berufliche Qualifikation vorweisen können, müssen sich über die Website uni-assist.de bewerben. Dafür muss aber trotzdem zuerst eine Registrierung über hochschulstart.de durchgeführt werden!

Kontakt

Bei Fragen rund um das Thema Bewerbung und Beratung zum Studium, wende dich an Prof. Dr. Petra Werner, wenn du die Antwort nicht hier auf der Website gefunden hast. Schick ihr möglichst konkrete Fragen, dann kann sie dich besser beraten.

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